Hier könnt Ihr den Beitrag kommentieren…
https://bobber-forum.de/foren/topic/hoehere-bussgelder-in-der-strassenverkehrsordnung/
Höhere Bußgelder in der Straßenverkehrsordnung
Ab sofort wird es teurer
Mit der jüngsten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung wurden die Strafen für Tempoüberschreitungen höher. Auch das Parken auf dem Gehweg kann nun empfindlich bestraft werden.
Am 14. Februar 2020 hat der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung verabschiedet. Am 27. April 2020 wurde die Novelle im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht, damit tritt sie seit dem 28. April 2020 in Kraft. Ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen wurde in der Novelle zwar abgelehnt, dafür gab es in anderen Bereichen aber relevante Änderungen. So sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen erneut gestiegen. Auch Fahrverbote sind künftig früher fällig. Drohte Fahrern zuvor erst dann ein Fahrverbot, wenn sie zwei mal innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 26 km/h überschritten haben, so gehen ab sofort bereits Ersttäter einen Monat lang zu Fuß. Innerorts reicht eine Übertretung um 21 km/h um den Führerschein einen Monat abgeben zu müssen. „(…) Zudem ist die Anordnung von Fahrverboten innerhalb geschlossener Ortschaften einheitlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h geboten, (…)“, so der Wortlaut auf Seite 32 des Bundesratbeschlusses
Außerorts zu schnell
Für das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften gilt nun folgendes:
- bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
- 11 – 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
- 16 – 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro)
- 21 – 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
- 26 – 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
- 31 – 40 km/h: 120 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 61 – 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Innerorts zu schnell
Für die Überschreitung der geltenden Höchstgeschwindigkeit innerorts gibt es folgende Änderungen:
- bis 10 km/h: 30 Euro (bislang 15 Euro)
- 11 – 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
- 16 – 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro)
- 21 – 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
- 26 – 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
- 31 – 40 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
- 61 – 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Punkte für Gehwegparker
Auch das bei Motorradfahrern so beliebte Parken auf Gehsteigen ist deutlich teurer geworden. Das Bußgeld dafür ist von 20 auf 55 Euro angestiegen. Kommt eine Behinderung dazu werden daraus 70 Euro und ein Punkt. So richtig heftig wird’s für Fahrzeuge – und die StVO unterscheidet hier nicht zwischen Autos und Motorrädern –, die länger als eine Stunde auf einem Gehsteig parken. Dann kann das Bußgeld nach der neuen Regelung bis zu 100 Euro kosten und es gibt zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg. Konkret heißt es dazu im Beschluss des Bundesrats: „Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort“, was u. a. bedeutet, dass die lokalen Behörden Motorräder auf Gehsteigen tolerieren können, es aber nicht müssen.
Durchfahren der Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlte früher 200 Euro Bußgeld und kassierte zwei Punkte in Flensburg. Ab sofort wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben. Deutlich härter werden vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: dann drohen mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Ein Beitrag von Ulli Baumann 11.05.2020 – Zeitschrift MOTORRAD
https://www.motorradonline.de/ratgeber/verschaerfung-der-strassenverkehrsordnung-bussgeld/
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.